Den Schutz von Menschenleben und Sachwerten gewähren Feststellanlagen FSA durch die Abschottung von Feuer und Rauchgas.

Mit einer Feststellanlage werden Brandabschlüsse und Türöffnungen zwischen Brandabschnitten im Ernstfall geschlossen, um Flucht- und Rettungswege begehbar zu halten. Im Alltag stehen die Brandschutztüren offen und können barrierefrei genutzt werden – im Notfall schließen sie sicher und selbsttätig. Die einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation basiert auf der Zulassung der Feststellanlage durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) mit einer Bauartgenehmigung (aBG) und der Erfüllung der Vorgaben der Normenreihe DIN 14677. Für die regelmäßige Überprüfung, Wartung und Instandsetzung einer Feststellanlage ist der Gebäudebetreiber verantwortlich. Zeitpunkt, Ergebnis und Umfang der Prüfung (alle 3 Monate) und jährlichen Wartung sind aufzuzeichnen und aufzubewahren.

Odoo • Bild und TextWolfgang Peter
Projektleiter Daten- & Sicherheitstechnik

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